Der Verein

Der 1907 gegründete Verschönerungs- und Vogelschutzverein Rünenberg (VVR) ist ein Verein von Freiwilligen, welcher finanziert wird durch die Jahresbeiträge der Mitglieder sowie durch Beiträge der Gemeinde. Personelle und beratende Unterstützung erhalten wir bei Bedarf von der Jägergesellschaft und dem Forstrevier Homburg .

Der VVR verfolgt den Zweck, die hiesige Ortschaft und deren nächste Umgebung zu verschönern. Das Vereinsjahr umfasst typischerweise folgende Aktivitäten:

  • Bepflanzung der Geranienkistchen am Dorfeingang und an den Dorfbrunnen
  • Aufstellen der Maibäumchen auf den Dorfbrunnen
  • Anbringen und Unterhalt von Ruhebänken
  • Anpflanzen schattenspendender Einzel-Bäume (Hochstämmer wie Linden, Eichen, Nussbäume u.a.)
  • Pflege von Hecken und Waldrändern in Zusammenarbeit mit dem Forstrevier Homburg
  • Pflege der Chrindelmatte in Zusammenarbeit mit der Jagdgesellschaft
  • Instandstellung des Dorfweihers unter Mithilfe der Gemeinde
  • Organisation und Durchführung des Naturschutztages (Baselbieter Naturschutztag am letzten Samstag im Oktober)
  • Organisation eines Vortrages zum Thema regionaler Naturschutz im Rahmen der jährlichen Mitgliederversammlung

Statuten

Die Statuten des VVR, welcher ursprünglich „Verschönerungsverein Rünenberg“ hiess (heute „Verschönerungs- und Vogelschutzverein Rünenberg“) vom 28. Juli 1907 lauten wie folgt:

1. Zweck

Unter dem Namen Verschönerungsverein Rünenberg (VVR) hat sich infolge Beschluss einer konstituierenden Versammlung vom 28. Juli ein Verein gebildet, der den Zweck verfolgt, die hiesige Ortschaft und deren nächste Umgebung zu verschönern. Im Besonderen sucht er dies zu erreichen durch:

  • Anbringen von Ruhebänken
  • Anpflanzen schattenspendender Bäume
  • Anlegen bequemer Spazierwege
  • Erstellen von Wegweisern
  • Instandstellung des Weihers unter Mithilfe der Gemeinde

2. Mitgliedschaft

Mitglied kann jeder werden auf vorherige Anmeldung beim Präsidenten oder bei einem anderen Vorstandsmitgliede hin. Eintritt und Austritt sind frei. Letzterer ist ebenfalls beim Vorstande anzuzeigen und zwar vor dem 30. April, ansonsten der ganze Jahresbeitrag zu entrichten ist.

3. Organisation

Die Organe des Vereins sind:

  1. Die Generalversammlung
  2. Der Vorstand
  3. Die Rechnungsprüfungskommission

a) Die Generalversammlung

Ihr kommen folgende Obliegenheiten zu:

  1. Wahl des Vorstandes
  2. Wahl der Rechungsrevisoren
  3. Entgegennahme der Jahresrechnung
  4. Bestimmung des Jahresbeitrags
  5. Aufstellung des Arbeitsprogramms

Die Generalversammlung hält die ordentliche Jahresversammlung spätestens im März ab; ausserordentliche Versammlungen finden statt, so oft der Vorstand für geboten erachtet.

An der Hauptversammlung sind die Wahlen zu treffen, die Jahresrechnung zu verlesen und das Arbeitsprogramm festzulegen

b) Der Vorstand

Dieser besteht aus Präsident, Vizepräsident, Aktuar, Kassier und drei Beisitzern. In seinem Schosse werden alle den Verein berührenden Fragen erörtert. Er unterbreitet der Generalversammlung bestimmte Vorschläge. Er sorgt für strickte Durchführung des Arbeitsprogramms. Die Amtsdauer des Vorstands ist eine zweijährige, ebenso die der Rechnungsrevisoren. Der Vorstand konstituiert sich selbst; der Präsident wird durch die Generalversammlung gewählt.

Der Präsident leitet die Generalversammlung und die Sitzungen des Vorstandes. Er lade zu den letzteren ein. Er sorgt für richtige Ausführung der Beschlüsse des Vorstands.
Der Vizepräsident führt die Mitgliederkontrolle.

Der Aktuar besorgt die nötigen werdenden Schreibereien; er führt das Protokoll.
Der Kassier verwaltet die Vereinskasse. Auf Jahresschluss hat er eine spezifizierte Jahresrechnung abzugeben

c) Rechnungsprüfungskommission

Dieser hat zwei Mitglieder, deren Pflicht es ist, die Jahresrechnung einer eingehenden Prüfung zu unterziehen und mit einem kurzen Bericht zu handen der Generalversammlung zu versehen.

4. Verwaltung

Die Ausgaben werden gedeckt:

  1. Durch die von der Generalversammlung festgesetzten Jahresbeiträge der Mitglieder
  2. Durch die Beiträge von Einwohner- und Bürgergemeinde
  3. Durch freiwillige Beiträge
  4. Durch Geschenke und Legate

Neben diesen Barbeiträgen sollte es sich die Bürgergemeinde angelegen sein lassen, durch Abgabe von Holz etc. die Bestrebungen des Vereins wirksam zu unterstützen.
Aber auch die Mitglieder sollten es als ihre Pflicht erachten, durch wackeres Mitarbeiten bei Anlagen etc. dem Vereine beizustehen. Endlich sind solche, die aus irgendeinem Grunde nicht Mitglieder sind, bei allen Arbeiten als Helfer herzlich willkommen.

5. Schutz der Anlagen

Die Mitglieder verpflichten sich, die Bestrebungen des Vereins in jeder Beziehung zu unterstützen, vor allem auch, indem sie die Anlagen (Ruhebänke, Wegweiser, Blumen etc.) vor Verunstaltungen Schützen und allfällige Missetäter dem Vorstand anzeigen.

6. Auflösung

Bei einer eventuellen Auflösung des Vereins soll das Vereinsvermögen dem Gemeinderat zur Verwaltung übergeben werden bis zur Neugründung eines Verschönerungsvereins.

7. Statutenrevision

Diese kann an jeder Generalversammlung beschlossen werden, wenn der Antragssteller seine Vorschläge spätestens 14 Tage vor der Generalversammlung dem Vorstand unterbreiten.